Die Wirkung der Mietpreisbremse - Zwischenbilanz für Berlin, Hamburg, München und Frankfurt am Main

m Anschluss an eine erste Zwischenbilanz des IFSS für Berlin im Mai 2016 aktualisiert und erweitert das vorliegende Kurzgutachten die Bilanz 2016 für Berlin und drei weitere Städte. In Berlin, Hamburg, München und Frankfurt wurden die Auswirkungen der 2015 eingeführten „Mietpreisbremse“ auf die Entwicklung der städtischen Angebotsmieten untersucht. Die Ergebnisse liefern Indikatoren für die Einschätzung, dass die Rechtsvorschrift nicht greift, die Anwender nicht erreicht oder schlicht missachtet wird. Im Kurzgutachten wird zudem untersucht, ob es hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Höchstmiete Unterschiede zwischen den Vermieter- und Wohnungstypen sowie zwischen den Städten gibt. Die prozentuale Abweichung der Inseratsmieten von der zulässigen Höchstmiete ist in Berlin besonders hoch. Die Mieten der Stichprobe liegen hier im Median 34 % über dem nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse rechtlich zulässigen Maximum. In Frankfurt a.M. fällt die Abweichung mit durchschnittlich + 0,88 € bzw. + 8 % vergleichsweise moderat aus.